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innotaste GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Druckversion hier )

der Firma innotaste GmbH, Düsseldorfer Str. 103, 47809 Krefeld

 

  1. Allgemeines

    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere – auch künftigen – Geschäftsbeziehungen. Abweichende AGB von Geschäftspartnern gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
    • Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch innotaste GmbH schriftlich oder per Mail durch ein vertretungsberechtigtes Organ/einen bevollmächtigten Mitarbeiter bestätigt werden.
    • Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
    • Alle warenbezogenen Unterlagen werden nur noch elektronisch übermittelt und nicht mehr per Post.

  2. Vertragsschluss

    • Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Käufers zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z.B. Spezifikationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
    • Branchenübliche Abweichungen unserer Annahme von der Bestellung des Käufers bleiben vorbehalten und berühren nicht den Vertragsschluss. Sonderwünsche sind kostenpflichtig.

  3. Lieferbedingungen

    • Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Ware z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung durch einen Zulieferer) werden wir den Käufer informieren und eine nach den Umständen angemessene neue Lieferfrist vereinbaren. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Vertragspartner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt hat schriftlich oder per Mail durch ein vertretungsberechtigtes Organ/einen bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen, eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet.
    • Der Eintritt eines Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Käufer erforderlich.
    • Die Lieferung erfolgt ab Krefeld in der für uns günstigsten Versandart. Die Kosten für eine vom Käufer bestimmte Versandart trägt der Käufer. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers (betr. Untergang, Verschlechterung, Verzögerung). Verzögert sich die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen geht, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrenübergang wegen Annahmeverzugs bleibt unberührt.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    • Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs - unter Vorbehalt weitergehender Rechte – zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
    • Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
    • Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer seine Leistung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erbringt oder erklärt, seine Leistung nicht erbringen zu wollen oder aus einer früheren Leistungsbeziehung noch überfällige Verpflichtungen bestehen), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (§ 321 BGB)
    • Bei Spezialanfertigungen oder Lieferung exklusiv für einen bestimmten Kunden eingekaufter Produkte können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Darüber hinaus behalten wir uns vor, das Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu verkürzen bzw. nur mehr gegen Vorauskasse zu liefern.
    • Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder einem anderen Rechtsgeschäft in Verzug, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, soweit es sich um gestundete Forderungen handelt.
    • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung, sofern uns die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden vorliegt. Der Kunde ist sowohl bei Lieferungen als auch bei Abholungen in einen EU-Mitgliedstaat außerdem verpflichtet, uns eine Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zu unterschreiben (Gelangensbestätigung). Liegt uns keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden vor oder fehlt die Gelangensbestätigung, sind wir dazu berechtigt die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes nachträglich in Rechnung zu stellen.

  5. Eigentumsvorbehalt

    • Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Bei Pflichtverletzung, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises werden wir dieses Recht nur nach fruchtlosem Ablauf bzw. gesetzlicher Entbehrlichkeit einer angemessenen letzten Zahlungsfrist geltend machen.
    • Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und/oder veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
    • 3.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der Waren.
      3.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt.
      3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10% werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  6. Mängelansprüche des Käufers

    • Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in jedem Fall unberührt. Ist eine chargenreine Lieferung nicht möglich, stellt das Zusammenverpacken/Zusammenliefern verschiedener Produkte oder verschiedener Chargen keinen Mangel dar. Abweichungen sind pro Gebinde gekennzeichnet. Jedes Produkt ist mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen, geliefert wird in jedem Fall vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Eine bestimmte Restlaufzeit bis zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit wird nicht zugesagt.
    • Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur solche Produktbeschreibungen die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann.
    • Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit zu geben und insbesondere die Ware zu diesem Zweck zu übergeben.
    • Beim Erhalt der Ware unternimmt der Käufer eine sorgfältige Wareneingangsprüfung am Zustellungsort. Reklamationen sind uns umgehend, spätestens 5 Tage nach Wareneingang, schriftlich mitzuteilen. Ist die Ware mangelhaft, erfolgt die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist eine Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, können wir eine Ersatzlieferung verweigern. In diesem Fall beschränkt sich das Recht des Käufers darauf, vom Vertrag zurückzutreten, oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz gemäß §§ 437, 439, 440 BGB zu verlangen.

  7. Sonstige Haftung

    • Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit
      - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
      Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Außerhalb unserer Mängelhaftung besteht ein Rücktrittsrecht des Käufers nur wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  8. Verjährung

    • Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach-und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
    • Unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, den Lieferantenregress sowie für den Fall der Arglist.
    • Soweit wir dem Käufer wegen oder infolge eines Mangels vertraglichen Schadensersatz schulden, gelten hierfür die ungekürzten gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB). Diese Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt (§§ 195, 199 BGB).
    • Die Verjährung des Produkthaftungsgesetztes bleibt unberührt.

  9. Wahl des Gerichtsstands

    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller internationalen und supranationalen Vertrags-Rechtsordnungen. Für grenzüberschreitende Verträge gelten die internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung.
    • Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand das Landgericht Krefeld. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage beim allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

  10. Salvatorische Klausel

    • Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

    • Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht betroffen.

 

Dezember 2022

innotaste GmbH
Düsseldorfer Str. 103
47809 Krefeld